Photovoltaik-Förderung 2026: Einspeisevergütung, KfW, Steuern und was sich 2027 ändert
Direkte Zuschüsse für private Solaranlagen gibt es bundesweit kaum noch. Gefördert wird Photovoltaik in Deutschland heute vor allem über die Einspeisevergütung, Steuervorteile und günstige Kredite. 2027 soll sich die Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen grundlegend ändern. Der Stand im Oktober 2026.
9 Min. Lesezeit Aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
- Die EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 10 kW auf Gebäuden beträgt bei Inbetriebnahme zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung).
- Für neue Kleinanlagen ab 2027 plant die Bundesregierung, die feste Vergütung durch ein befristetes Übergangsmodell zu ersetzen. Am 12. Oktober 2026 war das Gesetz noch nicht beschlossen.
- Der KfW-Kredit 270 finanziert PV-Anlagen und Speicher, wird aber vor Vorhabenbeginn über die Hausbank beantragt.
- 0 % Mehrwertsteuer und die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp sind die größten Vorteile für private Betreiber.
- Zuschüsse gibt es nur noch regional – meist begrenzt, häufig nur für Speicher, fast immer mit Antrag vor der Bestellung.
Stand aller Angaben: 12. Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihrer Entscheidung.
1. Einspeisevergütung nach dem EEG
Für jede Kilowattstunde, die Ihre Anlage ins Netz einspeist, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Der Satz hängt vom Monat der Inbetriebnahme und der Anlagengröße ab und gilt dann für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Kalenderjahre.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 diese Sätze:
| Anlagenleistung (Gebäude) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Für sonstige Anlagen bis 100 kW, etwa auf Freiflächen, gilt einheitlich 6,19 ct/kWh.
Teileinspeisung heißt: Sie verbrauchen einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Das ist bei fast allen privaten Anlagen der Fall. Volleinspeisung lohnt sich nur, wenn kaum Eigenverbrauch möglich ist, etwa auf einer Scheune ohne eigenen Strombedarf.
Die Vergütung wird anteilig berechnet: Eine 15-kWp-Anlage erhält für 10/15 des eingespeisten Stroms den Satz bis 10 kW und für 5/15 den Satz der nächsten Stufe. Ab 100 kW ist die Direktvermarktung Pflicht.
Negative Strompreise und 60-%-Regel
Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) gilt für neue Anlagen: In Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen wird keine Einspeisevergütung gezahlt; die nicht vergüteten Zeiten werden an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt. Außerdem dürfen neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem bis zu dessen Einbau höchstens 60 % ihrer Nennleistung einspeisen.
Für Haushalte mit hohem Eigenverbrauch fällt die 60-%-Grenze kaum ins Gewicht, weil an sonnigen Mittagen ohnehin ein Teil des Stroms im Haus verbraucht oder im Speicher geladen wird. Gerade deshalb werden Batteriespeicher und eine gute Eigenverbrauchsplanung wichtiger.
2. Geplante EEG-Reform ab 2027
Bemerkenswert ist schon das Datum in der Tabelle oben: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze nur bis zum 31. Dezember 2026. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, plant die Bundesregierung einen Systemwechsel bei neuen Kleinanlagen.
Nach Berichten über den Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 soll die feste, 20-jährige Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen entfallen. Stattdessen ist eine zeitlich befristete Übergangszahlung vorgesehen, danach die Direktvermarktung oder eine unvergütete Einspeisung. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, sollen ihre Vergütung über die volle Laufzeit behalten.
Wichtig: Am 12. Oktober 2026 war die Reform noch nicht verabschiedet. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf; zentrale Regelungen stehen zudem unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU. Höhe und Dauer der Übergangszahlung können sich noch ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Was bedeutet das für Ihre Planung? Unabhängig vom Ausgang der Reform gilt: Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Anlage hängt schon heute vor allem am Eigenverbrauch, nicht an der Vergütung. Wie sich das rechnet, zeigen wir im Artikel Lohnt sich Photovoltaik 2026?
3. KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“
Die KfW fördert Photovoltaik nicht mit Zuschüssen, sondern mit dem zinsgünstigen Kredit 270. Er steht Privatpersonen, Unternehmen und Landwirten offen und finanziert Anlagen einschließlich Batteriespeicher.
- Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Der Antrag läuft über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – also vor der verbindlichen Bestellung.
- Der Zinssatz hängt von Bonität und Besicherung ab; die tagesaktuellen Konditionen veröffentlicht die KfW auf ihrer Website.
Nicht jede Bank vermittelt den Kredit an Privatkunden. Fragen Sie frühzeitig nach, wenn Sie ihn nutzen möchten.
4. Steuervorteile
0 % Mehrwertsteuer
Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt seit 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Das gilt auch für Speicher und Montage – ohne Antrag, direkt auf der Rechnung.
Einkommensteuerbefreiung
Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern sind nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Für die meisten privaten Betreiber entfällt damit die Gewinnermittlung für die Anlage.
Für Unternehmen und Landwirte
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung möglich. Bei PV-Anlagen mit 20 Jahren Nutzungsdauer sind das bis zu 15 % im Jahr. Unter Voraussetzungen kommt der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG hinzu. Details zu gewerblichen Anlagen finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik für Gewerbe; die steuerliche Bewertung gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.
5. Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Einen bundesweiten Investitionszuschuss für private PV-Anlagen gibt es nicht mehr. Einzelne Länder und viele Kommunen fördern jedoch – meist mit kleinen Budgets, die schnell ausgeschöpft sind. Typische Muster (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr):
- Speicherzuschüsse in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage, etwa im Berliner Programm SolarPLUS.
- Förderdarlehen von Landesförderbanken, zum Beispiel der L-Bank in Baden-Württemberg.
- Kommunale Zuschüsse pro kWp oder pro Speicher, oft gebunden an Wohnsitz und Antragsfristen.
Fast alle Programme verlangen den Antrag vor der Auftragsvergabe. Prüfen Sie deshalb die Website Ihrer Landesförderbank und Ihrer Stadt oder Gemeinde, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
6. Pflichten nach der Inbetriebnahme
Förderung setzt voraus, dass die Anlage korrekt angemeldet ist:
- Anmeldung beim Netzbetreiber – in der Regel durch den Installateur vor der Inbetriebnahme.
- Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Das ist Pflicht des Betreibers; ohne Registrierung kann die Vergütung gekürzt werden.
- Messkonzept und Zähler – der Messstellenbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler bzw. ein intelligentes Messsystem.
Fazit
Photovoltaik wird in Deutschland 2026 weniger über Zuschüsse als über steuerliche Vorteile, günstige Kredite und – noch – die Einspeisevergütung gefördert. Weil sich gerade die Vergütung für neue Anlagen ab 2027 ändern soll, lohnt eine Planung, die auf hohen Eigenverbrauch setzt. Was eine Anlage kostet, zeigt unser Artikel Photovoltaik-Kosten 2026. Für ein konkretes Angebot für Ihr Dach kontaktieren Sie uns.